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Erfolg für Gaspreisprotestler! OLG Zweibrücken entschied für Verbraucher. Pfalzgas muss zurückzahlen. Auch für Sie interessant und evtl. wichtig! Lesen Sie - hier -
(Lassen wir den Anwälten aus Berlin ihre Arbeit machen, bei uns gibt es doch die Besseren.. - Hauber & Hauber,Edenkoben, Red.)
Diese "Augenwischerei" mit Grünem Strom wird nicht nur von den Stadtwerken praktiziert, sondern auch von der E.ON, in ihren Werbespots im Deutschen Fernsehen! Sollte man denen Glauben schenken, wären sie die Einzigen weltweit, die "nur" grünen Strom einspeisen. Wenn dem wirklich so wäre, warum dann die Debatten über die Erneuerung oder Verstärkung von Überlandleitungen? Warum sind dann immer noch AKW´s in Betrieb? Geht doch scheinbar auch so?!
Bleiben wir in Neustadt: Woher bekommen die SWN ihren "nur" grünen Strom? Norwegen, Österreich? Über die angeblich überlasteten Überlandleitungen? Diese Fragen wurden bisher weder von der Presse, noch von den SWN und auch nicht vom BUND beantwortet. Also: Augenwischerei! (Red.)
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"Politiker könnten zu Hause bleiben". Rheinpfalzartikel vom 16.11.11
Lesen Sie - hier -

Riesenerfolg für die Initiative

Gaspreisprozess: SWN gegen ein Mitglied unserer Initiative.
Der von unserem RA Hauber, Edenkoben, gestellte Aussetzungsantrag wurde vom OLG Zweibrücken angenommen. Der Beschluss liegt uns vor. (Az: 4 U 119/09). Schlappe für die SWN und deren Rechtsanwälte. Anscheinend sind denen nun doch die Argumente ausgegangen. Jetzt heißt es abwarten bis der EuGH geurteilt hat. Das kann dauern.....
Ein Riesenvorteil für die "Kürzer"! Beschluss des OLG als PDF - hier -

Wir waren gespannt wie die "unabhängige" Presse darauf reagiert. Lesen Sie - hier -__________________________________________________________________________________________

Uns erreichte ein Brief eines SWN-Kunden an die SWN. Der Schreiber (Name der Red bekannt) gehört nicht unserer Initiative an. Wir meinen, dass solche Briefe eigentlich alle SWN-Kunden schreiben sollten.
Bitte lesen Sie diesen Brief
- hier -
und bilden Sie sich ihre eigene Meinung. Gerne nehmen wir auch Ihre Meinung dazu in dieser Homepage auf: info@initiative-gaspreise-swn.de

Stellungnahme der Initiative Gaspreise SWN
zu „SWN Local Green“ Rheinpfalz 03.08.11

Die Stadtwerke Neustadt haben vor wenigen Tagen ihre Stromkunden angeschrieben und für ein neues Produkt, den „SWN LOCAL GREEN - Naturstrom“ geworben. Abgesehen davon, dass neue Ideen auch mit allgemein verständlichen Begriffen der deutschen Sprache bezeichnet werden könnten, ist der Bau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen natürlich generell zu befürworten. Informationen bezüglich der Art dieser Anlagen fehlen jedoch fast vollständig. Der RHEINPFALZ vom 25. Juli kann man entnehmen, dass diese zusätzlichen Energien vor allem aus Wasserkraft und Solarenergie gewonnen werden sollen.

Wasserkraft wird hier in Neustadt aufgrund der geografischen Verhältnisse auch in Zukunft keine Rolle spielen, sollte daher in diesem Zusammenhang nicht weiter diskutiert werden.

Anders sieht es bei der Solarenergie aus, bei der die Natur Energiemengen in für uns unvorstellbar großen Dimensionen bereitstellt. Es ist also durchaus denkbar, dass die SWN verstärkt in Solartechnik investieren und mit Sicherheit würden viele Bürger Neustadts solche Aktivitäten begrüßen und auch unterstützen. Unverständlich für Energiekunden der SWN ist jedoch deren Forderung nach einem Zuschlag zum Stromtarif in Höhe von 0,71 Ct/kWh zum Bau solcher Anlagen. Sind wir nicht erst vor wenigen Tagen durch die RHEINPFALZ wieder informiert worden, dass die SWN im vergangenen Jahr „gut gewirtschaftet“ und Millionengewinne aus dem Energiegeschäft an die Pfalzwerke, der Tourist, Kongress- und Saalbau GmbH und das Stadionbad überwiesen haben? Warum verwenden die SWN eigentlich nicht diese Millionen, die den Energiekunden durch überhöhte Energiepreise abgenommen wurden, zur Finanzierung neuer Solaranlagen in großem Maßstab?

„1000 Neustädter überzeugen“ bedeuten 1000 x € 24/ Jahr = € 24.000/Jahr. Damit können die SWN zwar einige Quadratmeter mehr Photovoltaik installieren. Ob dies jedoch als Einstieg in eine „lokale Energiewende“ ausreicht, wagen wir zu bezweifeln. Auch halten wir die bisher von den Stadtwerken abgegebenen Vorstellungen für viel zu vage.

Initiative Gaspreise SWN
Dietmar R. Knupfer

Vergleichsweise billig?
Die Versorger verlieren immer mehr Prozesse, wenn sie versuchen, auf dem Klageweg ihre Forderungen gegen Verbraucher durchzusetzen. Deshalb steigt ihre Bereitschaft, sich nach Erhebung einer Klage mit dem Verbraucher auf einen Vergleich zu einigen.
Was dabei zu beachten ist, stellt BdEV - Anwältin Leonora Holling dar.
lesen Sie weiter - hier -
(Link zum Bund der Energieverbraucher)
Liebe Homepagebesucher

- sind Sie auch der Meinung, dass die Energiepreise sehr hoch sind ?
- Sie wissen auch nicht, was mit den Gewinnen der Stadtwerken geschieht ?
- wissen Sie auch nicht, wie Sie sich gegen die ungerechtfertigten Preissteigerungen wehren können ?
-
Diese Fragen und auch noch andere beantworten wir auf dieser Webseite so gut wir können.
- neue Erfahrungen und Aktuelles auf dieser Homepage
weiter unter "Pressestimmen"

Die Bürgerinitiative BIMEV hat erreicht, worauf wir in Neustadt schon lange warten:
Hier der Link:
www.bimev.de.vu
Finanzspritze für die Initiative.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist von dem erfolgversprechenden Engagement der Gaspreisinitiative Neustadt (GPI) überzeugt und unterstützt diese zur Fortführung des Prozesses in der zweiten Instanz eines Mitgliedes der GPI mit einem beachtlichen Geldbetrag. Die GPI hofft auf weitere Geldspenden, auch aus der Bürgerschaft, um endlich die "geheimen Machenschaften" der Stadtwerke aufzudecken. Dazu ist die Fort-führung des Prozesses aber unumgänglich.
Spendenkonto: Initiative Gaspreise SWN, Sparkasse Rhein-Haardt, Blz 546 512 40 Kto-Nr: 4843009
Zeigen Sie sich solidarisch mit uns. Spenden Sie in unseren Prozesskostenfonds. Ein unparteiisches Gutachten kostet Geld und da müssen wir in Vorleistung treten! Konto-Nr siehe oben oder unter "Hilfe / Sponsoren"
Zur Zeit gültige Preistabelle für Strom lt. Verivox.
Stand: 01.10.2011
Lieferant
Preis ct/kWh
Grundpreis p.A.
Naturstrom (ct/kWh)
SW Tübingen
20,99
48,00 €
22,18
1-2-3 Energie
20,56
126,84 €
20,68
Stromio
21,64
50,28 €
21,64
EnerGen Süd Ulm
21,95
95,40€
22,95
Vattenfall
22,25
90,00 €
22,25
MainNova
22,55
69,00 €
23,60
switch
22,71
43,56 €
22,71
SW Neustadt (PSR01)
22,55
110,76€
23,26
Pfalzwerke 24,81 123,12 kein Öko-Strom

Die Stadtwerke Neustadt liegen damit weiterhin an fast unterster Stelle.
Bei einem Verbrauch von durchschnittlichen 7000kWh beträgt der Unterschied immerhin noch 57,36 (inkl. Grundpreis)

Mit ihren Gaspreisen zeigten sich die Stadtwerke Neustadt entgegenkommend, dank unserer Proteste. Doch die von Politikern gewollten und praktizierten Quersubventionen zwingen die SWN Gewinne zu machen, deshalb die Stromerhöhung ab 01.04.
Ob sie damit wohl ihr Ziel erreichen ist fraglich, denn immer mehr wechseln zu preisgünstigeren Anbietern. Das kann nicht im Sinne der Bürger Neustadts sein.
Wahrscheinlich braucht es auch im Strombereich massive Protestreaktionen der Kunden um die Gewinnsucht von Stadt und Stadtwerken einzudämmen!
Zur Erinnerung: Ein Zitat der Neujahrsansprache von OB Löffler: „Dürfen die Stadtwerke keine Gewinne mehr machen, müssen wir die Grundsteuer B erhöhen….“ Was geschah im letzten Jahr? Erhöht wurden die Grundsteuer B und gleich dreimal die Gaspreise! Was soll man von solchen Bürgervertretern eigentlich halten?

Endlich erste Erfolge gegen die Pfalzgas GmbH. - und noch immer aktuell --

Beklagte waren ein Arzt und eine Anwältin, die die Kanzlei Hauber beauftragt hatten. 50 weitere Prozesse sind im Wartestand. Die LG FT und KL werden nicht so ohne weiteres über dieses Urteil hinweggehen können. Insbesondere FT wird seine bisherige restriktive Rechtsprechung aufgeben müssen.
Die Beklagten hatten Ihre Jahresrechnungen 2006-2010 auf Preisbasis 2004 – unter Vorbehalt einer Berechnung auf noch älterer Preisbasis – berechnet und zuviel gezahlte Entgelte in der Vergangenheit im Wege der Primäraufrechnung den laufenden Entgeltansprüchen, berechnet auf Preisbasis 2004, entgegengehalten.
Dies hat das Gericht akzeptiert. Insbesondere ist die Pfalzgas GmbH nicht mit Ihrer Argumentation, wegen fehlenden Widerspruchs gegen die Jahresrechnungen, in der Vergangenheit sei eine neue Preisvereinbarung zustande gekommen, durchgedrungen. Die Beklagten waren Spätwidersprechende“ im Jahre 2009 !
Letztlich scheiterte die Klage an der fehlenden wirksamen Einbeziehung der AVBGasV und des § 4 aus dieser Verordnung. Az LG Landau HK O 59/09

Gas-Sondervertragskunden und Nachtstromtarifkunden sollten sich informieren: 
Sie sind bestens vertreten durch die
Kanzlei Hauber & Hauber, 67480 Edenkoben, Weinstr. 60
Telefon: (06323) 30 74

Gewerbliche und private Sonderverträge des Energiebezuges unbedingt überprüfen lassen!
Lesen Sie hier einen Bericht der Zeitschrift " Metropolregion Rhein Neckar" : - hier -
"Wer nicht kämpft hat schon verloren!"